DDr. PETER SCHULLER-GOTZBURG MD DDS
Orthodontictherapist - Kassenvertragsarzt für KFO

Gratiszahnspange in Salzburg

Die Gratiszahnspange ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellungen eine kieferorthopädische Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung ist ein IOTN-Grad 4 oder 5.
Als Kassenvertragsarzt aller Kassen rechnen wir die anspruchsberechtigte Behandlung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab.
Termin zur Erstuntersuchung
Wer hat Anspruch auf die Gratiszahnspange?
Anspruch besteht bei ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellungen, die nach dem IOTN-System dem Schweregrad 4 oder 5 entsprechen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen einer kieferorthopädischen Untersuchung festgestellt.
Was bedeutet IOTN 4 und 5?
Der IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) bewertet den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf in fünf Schweregraden. Die Grade 4 und 5 stehen für deutlich ausgeprägte Fehlstellungen mit hohem Behandlungsbedarf.
Wie läuft die Gratiszahnspange ab?
Zu Beginn erfolgt eine kieferorthopädische Untersuchung und Behandlungsplanung. Je nach Alter und Fehlstellung kann eine interzeptive Behandlung oder direkt die kieferorthopädische Hauptbehandlung notwendig sein. Nach Abschluss der aktiven Behandlung folgt eine Stabilisierungsphase.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Sind die Voraussetzungen für die Gratiszahnspange erfüllt, wird die vorgesehene Kassenbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Als Kassenvertragsarzt rechnen wir die anspruchsberechtigte Behandlung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab.
Was gilt bei IOTN 1 bis 3?
Bei IOTN 1 bis 3 besteht kein Anspruch auf die Gratiszahnspange. Eine kieferorthopädische Behandlung kann dennoch sinnvoll sein. In diesem Fall besprechen wir die möglichen Behandlungsformen und die damit verbundenen Kosten.
Was ist eine interzeptive Behandlung?
Eine interzeptive Behandlung ist eine frühzeitige kieferorthopädische Maßnahme, mit der bestimmte Fehlentwicklungen bereits im Kindesalter korrigiert oder günstig beeinflusst werden können.
Für welches Alter gilt die Gratiszahnspange?
Die kieferorthopädische Hauptbehandlung muss vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen werden. Voraussetzung sind eine ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung nach IOTN 4 oder 5 sowie die weiteren gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen.
Bei bestimmten schweren Fehlstellungen kann bereits früher eine interzeptive Behandlung erforderlich sein, in der Regel vor Vollendung des 10. Lebensjahres.